Die 3-Minuten-Zahnschutz-Beratung

Zahnzusatzversicherung Vergleich

Zahnersatzmaßnahmen wie z. B. Kronen, Brücken oder Inlays werden von der gesetzlichen Krankenkasse nur geringfügig bezuschusst. Die restlichen Kosten sowie Kosten eines hochwertigen Zahnersatzes tragen Sie als Kassenpatient selbst. Wir sprechen hier oftmals von Beträgen im vierstelligen Bereich! Mit einer Zahnzusatzversicherung können Sie die Versorgungslücken der gesetzlichen Krankenversicherung schließen und sich vor hohen Eigenbeteiligungen schützen.

Je nach Tarif sind auch professionelle Zahnreinigungen erstattungsfähig.

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Zahnzusatz­versicherungen
Leistungen im Überblick

Zahnbehandlungen

Für einen bis in die Tiefe entzündeten Zahn ist eine Wurzelbehandlung häufig die letzte Rettung. Ursache für einen geschädigten Zahnnerv (Pulpa) ist zumeist Karies. Diese weit verbreitete Zahnerkrankung führt zu einer Schwellung des Gewebes, welche wiederum auf den Nerv drückt. Oftmals ist auch zusätzlich die Zahnwurzel vereitert und auch der Kieferknochen von Bakterien befallen.

Mit der privaten Zahnzusatz­versicherung DFV-ZahnSchutz sparen Sie sich bis zu 100 % Ihrer Eigenbeteiligungen bei Wurzelbehandlungen und Parodontose­behandlungen.

Zahnprophylaxe

Die Zahnprophylaxe umfasst alle Maßnahmen zur Vorbeugung, Früh­erkennung und rechtzeitigen Behandlung von Zahnkrankheiten. Besonders die Kariesprophylaxe bildet einen Schwerpunkt der zahnärztlichen Tätigkeit. Dazu gehören z. B. Fluoridierungs­maßnahmen. Auch die Grübchen- und Fissurenversiegelung bildet eine vorbeugende Maßnahme, welche an den kariesgefährdeten Stellen der Zähne zum Einsatz kommt. Die bekannteste Prophylaxe­methode bildet wohl die „professionelle Zahnreinigung“. Die Kosten hierfür werden von den meisten gesetzlichen Kranken­versicherungen nicht übernommen.

Zahnersatzleistungen

Wenn z. B. durch Karies oder Parodontitis die Zähne stark oder sogar ganz zerstört wurden, hält die moderne Zahnmedizin eine Reihe von Versorgungsmöglichkeiten bereit, um Teile des Zahnes oder den ganzen Zahn zu ersetzen. Eine Zahnkrone ersetzt z. B. den zerstörten Teil des natürlichen Zahnes, während der darunter liegende Teil erhalten bleibt. Bei Brücken werden die als Pfeiler dienenden Zähne überkront und die dazwischenliegende Lücke mit einem Brückenglied versorgt.

Seit Januar 2005 zahlen die Krankenkassen für zahnärztliche Behandlungen lediglich festgelegte Zuschüsse. Für einen von der Regelversorgung abweichenden Zahnersatz trägt der Patient die hieraus entstehenden Mehrkosten – ohne Zahnzusatz­versicherung – demnach selbst.

Kieferorthopädische Behandlungen

Eine richtige Zahn- und Kieferstellung sorgt nicht nur für eine harmonische Gesichtsästhetik, sondern wird auch für eine gute Funktion der Kauorgane benötigt. Auch für Erwachsene gibt es eine ganze Bandbreite von kieferorthopädischen Behandlungsmethoden, um Zahn- und Kieferfehlstellungen zu korrigieren. Die Zahnzusatzversicherung DFV-ZahnSchutz übernimmt für Sie bei KFO-Behandlungen der kieferorthopädischen Indikations­gruppen (KIG-Stufen) 1 bis 5 – je nach gewählter Variante – bis zu 100 % der tatsächlich angefallenen Kosten.

Zahnerhalt

Wir ersetzen die erstattungsfähigen Aufwendungen für Zahnerhalt. Dazu zählen Einlagefüllungen (Inlays, Onlays und Overlays) aus Edelmetall oder Keramik, Eingliederung von Provisorien, Kunststofffüllungen und Kompositfüllungen (dentin-adhäsive Füllungen), CEREC-Verfahren, Parodontosebehandlungen, Wurzelbehandlung, Wurzelkanalbehandlung, Wurzelspitzenresektion, funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen sowie die mit dem Zahnerhalt verbundenen zahntechnischen Material-und Laborkosten.

Beispielkalkulation einer Top Zahnzusatz­versicherung / Testsieger Stiftung Warentest

Kostenerstattung aus dem Tarif ZahnSchutz Exklusiv 100

Rechnungsbetrag für eine Implantatversorgung (Implantat + implantatgetragener Zahnersatz) 2.269,86 €
Kostenerstattung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse für das Implantat 0,00 €
. /. Kostenerstattung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse für den implantatgetragenen Zahnersatz 300,36 €
Eigenanteil ohne Zusatzversicherung 1.969,50 €
Kostenerstattung durch ZahnSchutz Exklusiv 1.969,50 €
Verbleibender Eigenanteil 0,00 €

Wichtig: Im aktuellen Stiftung Warentest Zahnzusatzversicherung Test 2020 wird wieder nur der Zahnersatz und die jährlichen Leistungen ab dem ersten Jahr bewertet. Obwohl Patienten immer häufiger über hohe Zuzahlungen bei Zahnbehandlungen und der Zahnprophylaxe klagen, fließen diese Leistungen wieder nicht in das Testergebnis ein. Anders als im Test aus 2018 werden die Zusatzkosten von Zahnbehandlungen vernachlässigt und die umfangreiche Kassenleistung gelobt. Damals wurden Lesern des Testergebnisses eine mögliche Eigenbeteiligung für Kunststofffüllungen (60 bis 150 Euro) und Wurzelbehandlungen (200 bis 1.000 Euro) noch dargestellt, im aktuellen Test werden diese Kosten nicht einmal erwähnt. Das bedeutet im Klartext, dass bei den Testsiegern im Zahnzusatzversicherung Test der Stiftung Warentest diese Leistungen nicht oder nur teilweise erstattet werden!